1. Die Vereinbarung beginnt am gewählten Startdatum.
2. Die Vereinbarung wird auf Wunsch und Wahl des Kunden zunächst für die Dauer von 12 oder 24 Monate Monaten geschlossen.
3. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für die Dauer von weiteren 12 Monaten, sofern sie nicht unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von mindestens 3 Monate vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung.
4. Ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen der Textform.
5. Das monatliche Nutzungsentgelt wird jeweils am gewählten Buchungstag des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Das jährliche Nutzungsentgelt für das Jahreskonto wird jeweils am gewählten Buchungstag, jährlich zur Zahlung fällig.
6. Verzugskosten bei 1. nicht erfolgreichem Einzug = 16,00€ (5,00€ Mahnkosten + 5,00€ Kartensperrung + 6,00€ Rücklastschriftkosten)
Verzugskosten bei 2. nicht erfolgreichem Einzug = 11,00€ (5,00€ Mahnkosten + 6,00€ Rücklastschriftkosten)
7. Das Studio ist berechtigt, die gesamte Verwaltung des Clubs und weiterer administrativer Aufgaben des Kunden betreffend, einschließlich des Einzugs der Mitgliedsbeiträge, auf die SunUp GmbH oder andere Dienstleister zu übertragen.
8. Gerät der Kunde schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
9. Terminvergabe erfolgt nach Verfügbarkeit. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Gerätes oder Termins. Das Studio kann die Geräte gegen gleichwertige oder bessere Geräte austauschen.
10. Die Vereinbarung kann im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, d.h. die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
11. Preisanpassungen können seitens des Studios, nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit vorgenommen werden.
12. Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Studios übertragbar.
13. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Kundens sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
14. Bei Schließung des Studios ist der Vertragspartner berechtigt, den Vertrag an ein angeschlossenes Studio mit dem gleichen SunUp Clubsystem zu übertragen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Studio im Umkreis von 7 KM liegt (Luftlinie).
15. Die Nutzung der Einrichtung erfolgt durch Check-In mittels Fingerprint. Der Nutzer verpflichtet sich, vor Abschluss dieser Vereinbarung einen Fingerprint abzugeben, der dann ausschließlich als Zutrittskontrolle genutzt wird. Diese Daten werden für andere Zwecke nicht gespeichert.
16. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.